Grundleistungen in der Ausführungsphase
Unsere Leistungen in der Ausführungsphase
- Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung
- Ansprechpartner für Fragestellung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes
- Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Planes und der Unterlagen gemäß RAB 32 (”Baumerkmalsakte”)
- Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes
- Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen vor der Arbeitsaufnahme in den SiGe-Plan (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
- Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
- Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln und Schadstoffen (BGR 128)
- Hinwirken auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten
- Dokumentation von festgestellten Mängeln, Hinweisen auf geeignete Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen
- Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern
- Dokumentation eines eventuellen Unfallgeschehens