Grundleistungen in der Ausführungsphase

Unsere Leistungen in der Ausführungsphase

  • Koordinierung der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz und der Baustellenverordnung
  • Ansprechpartner für Fragestellung des Arbeits-und Gesundheitsschutzes
  • Kontinuierliche Fortschreibung des SiGe-Planes und der Unterlagen gemäß RAB 32 (”Baumerkmalsakte”)
  • Mitwirkung bei der Fortschreibung des Bauablaufplanes
  • Sicherheitstechnische Einweisung der Verantwortlichen vor der Arbeitsaufnahme in den SiGe-Plan (Sicherheit, Hygiene, Ordnung)
  • Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auf der Baustelle
  • Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Mängeln und Schadstoffen (BGR 128)
  • Hinwirken auf Absicherung der Baustelle gegenüber anderen betrieblichen Tätigkeiten
  • Dokumentation von festgestellten Mängeln, Hinweisen auf geeignete Maßnahmen, Wirksamkeitskontrollen
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Unfallversicherungsträgern
  • Dokumentation eines eventuellen Unfallgeschehens