Grundleistungen in der Planungsphase

Die Planungsphase

  • Vorankündigung für das Gewerbeaufsichtsamt
  • Analyse der Bestandsgrundlagen und planerischen Vorgaben
  • Ausarbeiten von sicherheitstechnischen Hinweisen in der Planung zur Ausführung von Gewerken und Gestaltung von Bauteilen sowie für die spätere Nutzung der Anlage
  • Hinwirken auf Berücksichtigung der SiGe-​Maßnahmen bei Ausschreibung, Vergabe und Baustellenordnung
  • Beratung bei der Erstellung des Bauablaufplanes, der Planung der Notfallorganisation für die Baustelle, der Baustelleneinrichtung (Sicherheit, Hygiene, Ordnung) und bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes der Baustelle

Auf Wunsch erstellen wir für Sie die „Baumerkmalsakte“ gemäß der Unterlage RAB 32 und einer Baustellenordnung.